Zweck – Satzung

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Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck der Stiftung Spiel ist die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung sowie Wissenschaft und Forschung.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bewahrung, Ergänzung, Erforschung, öffentliche Zugänglichkeit und pädagogische Erschließung der stiftungseigenen Spielzeugsammlung, die von Hannelore, Siegfried, Antje und Mathias Ernst begründet wurde.

Darüber hinaus kann die Stiftung spielzeug- und kindheitsgeschichtlich relevante Einrichtungen und Projekte betreiben oder fördern und zur Entwicklung und Pflege von innovativen Spielräumen beitragen. Diese weiterführenden Optionen dürfen nicht den sammlungsbezogenen Hauptzweck der Stiftung einschränken und setzen in der Regel spezielle Zuwendungen oder Zustiftungen voraus.

Oberste Priorität besitzt die Bewahrung der Sammlung nach international anerkannten Museumsstandards.

Die Stiftung Spiel ist nicht nur in Deutschland als gemeinnützig anerkannt, sondern auch in den Niederladen – als sogenannte „culturele ANBI“ (= algemeen nut beogende instelling) mit der Fiscaalnummer 8239.30.592.

Satzung der Stiftung Spiel

Praktisch bestimmen und strukturieren vier Wikungskreise bzw. Produktfelder die Arbeit der Stiftung:

Zwiebelmodell
Die verschiedenen Aufgabendimensionen bauen so aufeinander auf, dass – matrjoschkagleich – vier Stiftungen in einer stecken: Der sammlerische Kern dient als Quelle für museale Bildungsangebote, städtische Spielraum-Initiativen sowie für innovative Spielprogramme, die prinzipiell so unbegrenzt sind wie das Spiel. Diese ungewöhnlich offene, zugleich aber hierarchisch abgestufte Zweckbestimmung soll die Entwicklungsfähigkeit und damit die dauerhafte Relevanz der Stiftungsarbeit sichern.

Das Modell der hierarchisch angeordneten Wirkungskreise findet sich auch im Corporate Design der Stiftung wieder, aus dem wiederum das Logo für das Museum entwickelt wurde.

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